SEPA 3.0 kommt - Die Änderungen werden in GRÜN VEWA6 ab Stand 91a verfügbar sein.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) setzt ab dem 20. November 2016 das neue DFÜ-Abkommen in der Version 3.0 in Kraft. Insbesondere das Lastschriftverfahren erhält hiermit einige Änderungen, die ein Update von GRÜN VEWA erforderlich machen.
Folgende Neuerungen wird SEPA 3.0 unter anderem umfassen:
- Es wird keine Unterscheidung mehr zwischen Erst- und Folgelastschrifteinzügen geben. Technisch wird der Frequenztyp „FRST“ in der neuen Version von der Pflicht zur Option. Bei Initiierung eines ersten Lastschrifteinzuges können Zahlungsempfänger nun direkt den Sequenztyp „RCUR“ (wiederkehrend) verwenden, ohne vorher vom Typen „FRST“ Gebrauch machen zu müssen.
- Die bisherige Vorlauffrist von 2 bzw. 5 Tagen bei SEPA-Lastschrifteinzügen wird auf einen Tag im gesamten SEPA-Raum verkürzt.
Technisch wird die Mandatsart „COR1“ für Lastschriftmandate entfallen. Die entsprechenden Mandate werden künftig alle als „CORE“ geführt – „CORE“ übernimmt die Funktionalität von „COR1“. - Das Format der XML-Einzugsdateien, die bei der Bank abgegeben werden, ändert sich technisch.
Diese und alle weiteren Änderungen treten zum 20. November 2016 mit Erscheinen des SEPA-Updates in Kraft.
Bitte beachten Sie, dass seit 1. Februar 2016 das sogenannte IBAN only-Verfahren nicht nur für inländische sondern auch für den grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungsverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt. Bei SEPA-Zahlungen in bzw. Lastschriften aus den sonstigen Staaten und Gebiete des SEPA-Raums (Schweiz, Monaco, San Marino sowie Saint Pierre und Miquelon) ist weiterhin die BIC zusätzlich zur IBAN anzugeben.
Erfahrungsgemäß werden nicht alle Banken einheitlich bei der Umstellung auf SEPA 3.0 vorgehen. Wir empfehlen unseren Kunden, sich rechtzeitig mit der Hausbank in Verbindung setzen und das Datum zu erfragen, ab wann die neue SEPA-Version genutzt werden kann und wie lange Dateien noch im alten Format abgeben werden können. Ebenso sollten erfragt werden, ob zusätzliche Updates für das verwendete Banking-Programm erforderlich sind.
Die Änderungen werden in GRÜN VEWA6 ab dem Stand 91a verfügbar sein. Die bisherigen Formate können individuell weiter genutzt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Support.