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Starthilfe für Vereine: So beantragst du den Freistellungsbescheid

Zuletzt aktualisiert am: 16.07.2025

Du willst mit deinem Verein wirklich etwas bewegen – doch ohne Freistellungsbescheid geht es nicht los. Denn dieser Bescheid vom Finanzamt ist der offizielle Startpunkt für deine gemeinnützige Arbeit. Er entscheidet darüber, ob du Spendenquittungen ausstellen darfst, von Steuervergünstigungen profitierst und für viele Fördermittel überhaupt infrage kommst. In diesem Beitrag zeigen wir dir, was ein Freistellungsbescheid genau ist, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du ihn Schritt für Schritt beantragst. Außerdem verraten wir dir typische Stolperfallen und geben dir Tipps, wie du die Gemeinnützigkeit dauerhaft sicherst. So bist du bestens vorbereitet – und dein Verein kann von Anfang an durchstarten.

Freistellungsbescheid vorbereiten bei der Vereinsgründung

Was ist ein Freistellungsbescheid überhaupt?

Der Freistellungsbescheid ist der offizielle Nachweis deiner Gemeinnützigkeit. Er wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt, dass dein Verein oder deine Organisation steuerlich begünstigt ist. Mit diesem Dokument darfst du Spendenquittungen ausstellen und wirst in vielen Bereichen von Steuern befreit – zum Beispiel von der Körperschaftsteuer oder der Umsatzsteuer. Für spendenfinanzierte Organisationen ist der Freistellungsbescheid ein absolutes Muss.

Mann liest am Laptop über den Freistellungsbescheid
Freistellungsbescheid als Basis für digitales Fundraising

Warum ist der Freistellungsbescheid so wichtig?

Ohne Freistellungsbescheid keine steuerlich absetzbaren Spenden. Ganz einfach. Aber darüber hinaus bringt er dir noch viele weitere Vorteile:

  • Du darfst Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausstellen.
  • Du wirst von verschiedenen Steuern befreit.
  • Du gewinnst Vertrauen bei Spendern, Stiftungen und öffentlichen Stellen.
  • Du bist antragsberechtigt für viele Fördermittel.

Welche Organisationsformen gibt es?

Viele gemeinnützige Organisationen starten klassisch als eingetragener Verein (e. V.) – und das aus gutem Grund: Diese Rechtsform ist unkompliziert, kostengünstig und ideal für ehrenamtliches Engagement. Aber es gibt noch weitere Möglichkeiten, wie du deinen gemeinnützigen Zweck rechtlich organisieren kannst.

Auch eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) kommt infrage, besonders wenn du mit festen Mitarbeitenden arbeitest oder wirtschaftliche Aktivitäten planst, z. B. im sozialen Bereich. Alternativ kannst du auch eine gemeinnützige Stiftung gründen – das bietet sich an, wenn du langfristig Kapital verwalten und gezielt fördern möchtest. Selbst eine nicht eingetragene Organisation kann beim Finanzamt einen Freistellungsbescheid beantragen, etwa als lose Initiative mit gemeinnützigem Zweck.

Welche Rechtsform für dich die richtige ist, hängt davon ab, wie viel Verantwortung ihr übernehmen wollt, wie komplex eure Strukturen sind und ob ihr z. B. Fördergelder professionell verwalten müsst. Klar ist: Den Freistellungsbescheid brauchst du in jedem Fall, wenn du Spenden sammeln und steuerliche Vorteile nutzen willst.

Ohne Freistellungsbescheid keine Förderung – das solltest du wissen

Ein gültiger Freistellungsbescheid ist nicht nur für dein Fundraising wichtig – er ist auch der Schlüssel zu zahlreichen Förderprogrammen und öffentlichen Zuschüssen. Ohne den offiziellen Nachweis deiner Gemeinnützigkeit wirst du bei vielen Förderanträgen gar nicht erst berücksichtigt. In der Regel erwarten die Fördergeber sogar eine aktuelle Kopie des Bescheids als festen Bestandteil der Unterlagen.

Mit dem Bescheid zeigst du: Deine Organisation handelt im öffentlichen Interesse, ist steuerlich anerkannt und erfüllt die formalen Anforderungen für Fördergelder. Das schafft Vertrauen – nicht nur bei Institutionen, sondern auch bei privaten Spendern, Unternehmenspartnern und Stiftungen. Besonders am Anfang bieten sich zudem Aktionsspenden an, um gezielt Aufmerksamkeit zu erzeugen. In unserem Blogbeitrag zeigen wir dir, wie du Aktionsspenden kreativ nutzen kannst.

Schritt-für-Schritt: So beantragst du den Freistellungsbescheid

1. Gründung vorbereiten

Zunächst brauchst du eine solide Grundlage:

  • Mindestens 7 Mitglieder, um als eingetragener Verein (e.V.) zu starten
  • Gründungsprotokoll, in dem Vorstand und Satzung beschlossen werden
  • Satzung, die den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht

2. Satzung mit Mustervorlage abstimmen

Die Satzung ist das Herzstück deines Antrags. Lasse sie daher unbedingt von Experten oder einem erfahrenen Verband gegenlesen. Deine Satzung muss folgende Punkte enthalten:

  • Gemeinnützige Zwecke und deren Verwirklichung
  • Hinweise auf Mittelverwendung, Vermögensbindung und Selbstlosigkeit
  • Formulierungen exakt laut BMF-Mustersatzung

3. Antrag beim Finanzamt stellen

Folgende Unterlagen reichst du ein:

  • Satzung (im Original oder beglaubigt)
  • Gründungsprotokoll
  • Liste der Vorstandsmitglieder
  • Bei Bedarf: Finanzplan oder Tätigkeitsbeschreibung

Das Finanzamt kann auch vor der Eintragung eine vorläufige Bescheinigung zur Gemeinnützigkeit ausstellen, damit du sofort mit Fundraising starten kannst.

4. Freistellungsbescheid erhalten – was nun?

Glückwunsch! Ab jetzt darfst du:

  • Spendenbescheinigungen ausstellen
  • steuerlich begünstigt wirtschaften
  • Zuschüsse und Fördermittel beantragen

Achte darauf, alle Unterlagen und Tätigkeiten korrekt zu dokumentieren – denn das Finanzamt wird dich regelmäßig prüfen.

Typische Stolperfallen vermeiden

Diese Fehler sorgen oft für Verzögerungen oder Ablehnungen:

  • Formfehler in der Satzung – z. B. fehlende Vermögensbindungsklausel
  • Unklare Zwecke – nicht jeder gute Zweck ist auch gemeinnützig
  • Fehlende Unterlagen – lieber einmal mehr prüfen als später nachreichen müssen
Fehler im Antrag auf Freistellungsbescheid erkennen
Freistellungsbescheid nach Ablehnung telefonisch klären

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Keine Panik. Du hast mehrere Optionen:

  • Einspruch einlegen – schriftlich und gut begründet
  • Satzung überarbeiten – mit Hilfe von Experten oder Verbänden
  • Beratung einholen – z. B. über deinen Landesverband oder Anwälte für Vereinsrecht

Manchmal hilft auch ein kurzes Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt.

Nach der Anerkennung: Diese Pflichten kommen auf dich zu

Die Arbeit endet nicht mit dem Freistellungsbescheid – sie beginnt erst richtig. Denn um deine Gemeinnützigkeit dauerhaft zu behalten, verlangt das Finanzamt regelmäßig Nachweise: Du musst Tätigkeitsberichte einreichen, eine ordentliche Buchführung führen und belegen können, dass deine Mittel ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck verwendet wurden. Auch jede Änderung an deiner Satzung musst du dem Finanzamt melden.

Um den Überblick zu behalten, lohnt sich von Anfang an ein professionelles System. Das Spendencockpit von GRÜN spendino dient dir als digitale Fundraisingzentrale, in der du Spenden, Zahlungsarten, Kampagnen und Quittungen zentral verwalten kannst. So sorgst du nicht nur für eine rechtssichere Dokumentation, sondern auch für mehr Effizienz im Alltag.

Die nächste Prüfung durch das Finanzamt kommt meist nach drei Jahren – wenn du bis dahin alles sauber vorbereitet hast, bleibst du ganz entspannt.

Fazit: Der Freistellungsbescheid ist dein Startsignal

Der Freistellungsbescheid ist viel mehr als nur ein bürokratischer Schritt – er ist der offizielle Startschuss für deine gemeinnützige Arbeit. Sobald du ihn in der Hand hast, stehen dir wichtige Türen offen: Du darfst Spendenquittungen ausstellen, wirst steuerlich begünstigt und kannst dich für Fördermittel, Partnerschaften und Zuschüsse bewerben. Viele Fördergeber, Unternehmen oder Stiftungen setzen den Freistellungsbescheid sogar voraus, bevor sie mit dir zusammenarbeiten. Wenn du dir dabei Unterstützung wünschst, bist du bei GRÜN spendino genau richtig. Wir helfen dir nicht nur beim Einstieg ins Fundraising, sondern bieten dir Online-Spendenformulare, Wissen und digitale Lösungen, mit denen du deine Organisation langfristig erfolgreich aufstellen kannst.

Häufig gestellte Fragen zum Freistellungsbescheid

Der Freistellungsbescheid ist ein offizieller Nachweis des Finanzamts, dass dein Verein oder deine Organisation gemeinnützig ist. Er erlaubt dir unter anderem, Spendenquittungen auszustellen und dich für Fördermittel zu bewerben.

Das hängt vom zuständigen Finanzamt ab. In der Regel dauert es 4 bis 12 Wochen – vorausgesetzt, du hast alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht.

Ja, aber du darfst bis zur Anerkennung keine Spendenquittungen ausstellen. Erst mit dem Freistellungsbescheid werden Spenden steuerlich absetzbar.

Nein. Auch nicht eingetragene Vereine oder gemeinnützige gGmbHs können den Freistellungsbescheid beantragen – entscheidend ist die Satzung und der gemeinnützige Zweck.

In der Regel prüft das Finanzamt alle drei Jahre, ob deine Organisation weiterhin die Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören z. B. Tätigkeitsberichte und Finanzübersichten.

Änderungen an der Satzung – besonders bei Zweck oder Mittelverwendung – musst du dem Finanzamt mitteilen. Lass geplante Änderungen am besten vorab prüfen, um deine Anerkennung nicht zu gefährden.

Sarah Marie Berg

Sarah Berg
Expertin für Fundraising bei GRÜN spendino

Sarah ist Fundraising-Expertin und Partnermanagerin bei GRÜN spendino und unterstützt seit vielen Jahren gemeinnützige Organisationen bei der Digitalisierung ihrer Fundraising-Prozesse. In ihrer Rolle ist sie nicht nur Ansprechpartnerin für Kunden, sondern auch regelmäßig als Referentin in Online-Seminaren aktiv. Mit ihrem Praxiswissen und Gespür für die Bedürfnisse von Spendenorganisationen bringt sie komplexe Themen verständlich auf den Punkt.

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